Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Wohnmobilvermietung

1. Zustandekommen des Vertrages & Zahlungsbedingungen

1.1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Fahrzeugs. Der Mietvertrag ist auf den vereinbarten Zeitraum befristet.

1.2 Anzahlung und verbindliche Reservierung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird innerhalb von sieben Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig. Die Reservierung ist erst mit fristgerechtem Zahlungseingang verbindlich.

1.3 Unvollständige Bezahlung

Bei unvollständiger Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch auf Fahrzeugübergabe.

1.4 Servicepauschale & Zusatzoptionen

Für jede Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale erhoben (z. B. für Gas, Sanitärchemie, Fahrzeugvorbereitung und Einweisung).

Die Servicepauschale (120,00 €) beinhaltet die Grundausstattung für bis zu 4 Personen (u. a. Geschirr, Besteck und 4 Stühle).

Zusatzausstattung: Bei Fahrten mit mehr als 4 Personen können weiteres Geschirr, Besteck sowie zusätzliche Stühle gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden. Die Preise hierfür richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

Im Falle einer Stornierung ist die Servicepauschale nur dann zu entrichten, wenn und soweit die darin enthaltenen Leistungen bereits tatsächlich erbracht wurden. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

1.5 Kaution und Selbstbehalt

Bei Übergabe ist eine Kaution von 1.500 € zu leisten. Die Kaution dient als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Des Weiteren haftet der Mieter für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und die ihm, dem Fahrer oder Mitfahrer zuzurechnen sind, mit bis zu 1.500 Euro Selbstbehalt pro Schadensfall (z. B. Schäden vorne rechts und hinten links = 3.000 Euro).

1.6 Textform und Nebenabreden

Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Kündigung und Stornierung

2.1 Befristete Mietdauer

Bei befristeten Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer für beide Parteien verbindlich. Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

2.2 Rücktritt und Stornoentschädigung

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese bemisst sich nach dem vereinbarten Mietpreis unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen sowie einer anderweitigen Vermietung des Fahrzeugs.

Die Entschädigung wird pauschaliert wie folgt angesetzt:

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Eine anderweitige Vermietung des Fahrzeugs ist auf die Entschädigung anzurechnen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

2.3 Nichtbereitstellung, Ersatzfahrzeug und Haftung

Kann das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. Unfall, Diebstahl, unvorhersehbare technische Defekte, verspätete Rückgabe durch Vormieter, höhere Gewalt), nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, ein nach Größe und Ausstattung vergleichbares Ersatzfahrzeug zu stellen.

Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter die Nichtbereitstellung nicht zu vertreten hat.

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

2.4 Verspätete Rückgabe

Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch durch verspätete Rückgabe. Im Falle einer Verspätung kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546a BGB in Höhe des vereinbarten Mietzinses sowie Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens verlangen.

3. Nutzung, Fahrer und Nutzungsverbote

3.1 Fahrer, Alter und Fahrerlaubnis

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Personen geführt werden (Mindestalter 21 Jahre, seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der alten Klasse 3). Die gültigen Fahrerlaubnisse sowie gültige Personaldokumente aller Fahrer müssen bei Übergabe zwingend im Original vorgelegt werden.

3.2 Zulässige Nutzungsgebiete

Die Nutzung ist innerhalb der EU (inkl. osteuropäischer EU-Staaten wie Polen, Tschechien etc.) sowie in Albanien, Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz gestattet. Fahrten in außereuropäische Gebiete (z. B. Marokko, asiatischer Teil der Türkei) sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet, da hierfür ein gesonderter Versicherungsschutz geprüft werden muss. Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sind generell untersagt.

3.3 Nutzungsverbote, Rauchen, Haustiere, GPS

Die Teilnahme an Motorsport-Events, Festivals, Geländefahrten, der Transport gefährlicher Stoffe, gewerbliche Personenbeförderung sowie Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sind untersagt. Das Rauchen im Fahrzeug ist streng untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 500 € (z. B. für Ozonbehandlung) fällig. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet; im Falle einer unerlaubten Mitnahme wird eine Reinigungspauschale von 300 € fällig. Dem Mieter bleibt bei allen Pauschalen der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Reinigungsaufwand entstanden ist. Das Fahrzeug ist mit einem GPS-Ortungssystem zur Diebstahlsicherung ausgestattet. Eine Auslesung erfolgt nur anlassbezogen im Falle eines Diebstahls oder einer Ortsüberschreitung entgegen der vertraglichen Vereinbarung.

3.4 Gesamtmasse, Dach, Maut und Gebühren

Der Mieter ist für die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse (Vermeidung von Überladung) verantwortlich. Das Begehen des Fahrzeugdaches ist streng untersagt. Der Mieter ist zudem für die ordnungsgemäße Registrierung bei elektronischen Mautsystemen sowie die Entrichtung aller anfallenden Straßen- und Tunnelgebühren selbst verantwortlich.

3.5 Kilometerpauschale

Sofern nicht anders vereinbart, sind pro Miettag 250 km inklusive. Mehrkilometer werden bei Rückgabe mit 0,40 € pro Kilometer berechnet.

4. Kleinreparaturen und Betriebsstoffe

4.1 Betriebsstoffe

Kraftstoff, Motoröl, AdBlue und andere Hilfsstoffe gehen während der Mietdauer zu Lasten des Mieters.

4.2 Kleinreparaturen

Kleinere Instandsetzungen (z. B. Austausch von Leuchtmitteln) bis zu einem Betrag von 100 € im Einzelfall kann der Mieter ohne Rücksprache durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Die Kosten werden gegen Vorlage der Originalrechnung und des Altteils erstattet. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.

5. Sorgfalts- und Einweiserpflichten

5.1 Übergabe und Mängelanzeige

Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe zu prüfen und Mängel sofort in Textform (Übergabeprotokoll) anzuzeigen.

5.2 Pflegliche Behandlung und Sicherung

Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln. Bei extremen Wetterbedingungen (Sturm, Hagel) oder drohendem Vandalismus ist das Fahrzeug bestmöglich zu sichern.

5.3 Meldepflicht

Jeder Schaden ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Meldung schuldhaft, haftet der Mieter für daraus resultierende Folgeschäden (z. B. Mietausfall beim Folgemieter).

5.4 Einweiser-Pflicht

Aufgrund der Fahrzeugabmessungen ist das Rangieren und Rückwärtsfahren sowie das Befahren unübersichtlicher Passagen zwingend nur unter Zuhilfenahme einer einweisenden Person gestattet. Die Missachtung dieser Obliegenheit kann im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, sofern der Verstoß ursächlich für den Schaden war.

6. Haftung des Mieters & Versicherungsschutz

6.1 Versicherungsschutz (AKB)

Das Fahrzeug ist gemäß den geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert. Es besteht eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 € pro Schadensfall.

6.2 Selbstbehalt des Mieters

Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstehende Schäden bis zu diesem Selbstbehalt von 1.500 € pro Schadensfall.

6.3 Grobe Fahrlässigkeit und Kürzung der Freistellung

Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist der Vermieter berechtigt, seine Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Als grobe Fahrlässigkeit gelten insbesondere:

6.4 Innenraum, Bedienung, Fehlbetankung

Für Schäden im Innenraum (insbesondere an Möbeln, Polstern und Ausstattung), die nicht von der Kaskoversicherung erfasst sind, sowie für Schäden durch unsachgemäße Bedienung (z. B. Markise) oder Fehlbetankung haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine vertragliche Haftungsbegrenzung auf den vereinbarten Selbstbehalt besteht insoweit nicht, soweit kein Versicherungsschutz greift. (keine Begrenzung durch den Selbstbehalt).

6.5 Kontrollleuchten

Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z. B. für Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur, Bremsenverschleiß oder Sonstiges) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in der Betriebsanleitung des Herstellers für das Fahrzeug dafür vorgegebenen Hinweisen zu verhalten.

7. Verhalten bei Unfällen (Polizeipflicht)

7.1 Polizei und Benachrichtigung des Vermieters

Bei jedem Unfall oder Schaden (auch ohne Fremdbeteiligung, z. B. Anfahren eines Baumes oder Wildschaden) ist zwingend die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen und der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

7.2 Folgen bei Verstoß gegen die Aufnahmepflicht

Ein Verstoß gegen die polizeiliche Aufnahmepflicht führt zu einer entsprechenden Kürzung der Haftungsfreistellung (Selbstbehalt), es sei denn, die Verletzung der Obliegenheit hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Vermieters.

8. Technische Defekte

8.1 Fristlose Kündigung

Treten unverschuldete technische Defekte auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen, sofern eine kurzfristige Reparatur nicht möglich ist.

8.2 Mietminderung und weitergehende Ansprüche

Für die Dauer der Beeinträchtigung wird der Tagesmietpreis anteilig gemindert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

9. Rückgabe, Reinigung und Gebühren

9.1 Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt ab 15:00 Uhr oder nach individueller Vereinbarung. Die Rückgabe muss bis spätestens 14:00 Uhr oder nach Vereinbarung erfolgen. Das Fahrzeug ist vollgetankt und innen gereinigt zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnet der Vermieter die Kraftstoffkosten plus eine Tank-Aufwandspauschale von 35,00 €.

9.2 Übergabe- und Rücknahmezustand

Das Fahrzeug wird dem Mieter innen und außen gereinigt übergeben.

9.3 Reinigungspflichten des Mieters

Die Fahrzeuginnenreinigung ist zwingend vom Mieter durchzuführen. Hierbei ist der „Reinigungsstandard“ zu beachten, welcher im Wohnmobil ausgehängt ist und ausdrücklich als Bestandteil dieser AGB gilt.

9.4 Reinigungsoptionen

9.5 Reinigung und Entleerung

Die Entleerung von Abwasser und Toilette muss durch den Mieter vor Rückgabe erfolgen. Eine Entleerung durch den Vermieter am Standort ist aus hygienischen Gründen nicht möglich. Folgende Reinigungspauschalen werden bei Zuwiderhandlung fällig (dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet):

9.6 Rücknahme

Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt einer eingehenden Prüfung. Das bei Rückgabe von beiden Parteien unterzeichnete Rückgabeprotokoll dokumentiert den Zustand. Schäden, die bei der Rückgabe aufgrund von Verschmutzung oder Lichtverhältnissen nicht sofort erkennbar waren, oder technische Mängel, die erst bei einer Funktionsprüfung/Reinigung festgestellt werden können, werden dem Mieter innerhalb von 3 Werktagen angezeigt.

9.7 Verwaltungspauschale

Für die Bearbeitung von Bußgeldern, Mautforderungen oder Schadensabwicklungen wird eine Pauschale von 30,00 € pro Vorgang erhoben. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.

9.8 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen des Vermieters werden mit 35,00 €/Std. berechnet.

10. Haftung des Vermieters

10.1 Umfang der Haftung

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. Schlussbestimmungen & Datenschutz

11.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute oder Personen ohne allgemeinen Wohnsitz im Inland ist der Sitz des Vermieters. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

11.2 Datenschutz und GPS

Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Vertragsabwicklung und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.

Das Fahrzeug kann mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein. Eine Verarbeitung von Positionsdaten erfolgt ausschließlich anlassbezogen und nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters erforderlich ist (z. B. bei Diebstahl, vertragswidriger Nutzung oder zur Sicherstellung vertraglich vereinbarter Nutzungsgebiete).

Eine darüberhinausgehende dauerhafte Ortung oder Verhaltensüberwachung findet nicht statt.

11.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).

12. Widerrufsbelehrung

12.1 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Da Gegenstand des Vertrages die zeitlich befristete Vermietung eines Wohnmobils für einen konkret vereinbarten Zeitraum ist, besteht kein Widerrufsrecht.


Stand: April 2026